Fellnasentraining GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. Geltungsbereich

1.1. Vertragsgrundlagen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Auftraggeber/Teilnehmer mit Fellnasentraining hinsichtlich der von Fellnasentraining im Angebot dargestellten Ausbildungen und Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggeber/Teilnehmers widersprochen.

1.2. Zusatzvereinbarungen.
Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Hierbei muss der Auftraggeber/Teilnehmer und Fellnasentraining unterzeichnen.

2. Vertragsabschluss und -laufzeit

2.1. Angebot durch den Auftraggeber/Teilnehmer.
Die im Angebot enthaltenen Ausbildungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens Fellnasentraining dar, sondern dienen zur Übersicht einer verbindlichen Anmeldung durch den Auftraggeber/Teilnehmer.

2.2. Annahme durch Fellnasentraining.
Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme der Anmeldung durch Fellnasentraining zustande. Die Anmeldung hat grundsätzlich in Schriftform über das Anmeldeformular zu erfolgen. Eine bloße Bestätigung des Zugangs der Anmeldung, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung, stellt noch keine Annahme zur Ausbildung dar. 

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggeber/Teilnehmers 

3.1. Erfüllungsort.
Erfüllungsort ist der Sitz von Fellnasentraining.

3.2. Leistungsumfang.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Produktbeschreibung der jeweiligen Ausbildung/ Dienstleistung. Nicht in die Produktbeschreibung einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Newslettern) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. 

3.3. Verfall.
Erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittspflicht und einer ersten Zahlungserinnerung von Fellnasentraining kein Zahlungseingang der Anzahlung an Fellnasentraining so verfällt die Anmeldung des Auftraggeber/Teilnehmers. Somit haben Fellnasentraining und der Auftraggeber/Teilnehmer keine weiteren Verpflichtungen gegenüber einander. 

3.4. Termine und Fristen.
Die von Fellnasentraining angegebene Termine oder Fristen zur Verfügungstellung von Ausbildungsinhalten sind unverbindlich. 

3.5. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggeber/Teilnehmers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Fellnasentraining unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Fellnasentraining oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. 

3.6. Anwesenheit der Teilnehmer:

Der Auftraggeber/Teilnehmer kann bis zu 20% des Unterrichts versäumen. Die verpassten Lerninhalte werden von Fellnasentraining in Form von digitalen Unterlagen, sowie Fotos und Videos des Präsenzunterrichts zur Verfügung gestellt. Fellnasentraining stellt keine Aufzeichnung des (Online-) Unterrichts zur Verfügung. Bei Fehlen durch den Teilnehmer erstattet Fellnasentraining keine Beträge retour. Verpasst der Teilnehmer mehr als 20% des Unterrichts, so bedarf es einer kostenpflichtigen Nachschulung des Teilnehmers durch Fellnasentraining oder einer Teilnahme an kostenpflichtigen alternativen Workshop-Angeboten von Fellnasentraining, um eine optimale Prüfungsvorbereitung zu garantieren.

4. Zahlung

4.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit
Die Rechnungen von Fellnasentraining sind so wie ausgestellt ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig (außer es stehen gesonderte Fristen auf der Rechnung bzw. der Ausschreibung des Angebots) und sind, sofern laut Anmeldung nichts anderes vereinbart wurde, mit der Buchung zu bezahlen. Die Ausbildungskosten sind in jedem Fall auf das angeführte Konto zu überweisen. 

4.2. Zahlungsverzug
Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber/Teilnehmer hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen. Sollte eine Zahlung (auch Teilzahlung in Form einer Rate) verabsäumt werden und nach erstmaliger Erinnerung nach wie vor ausständig sein, kann Fellnasentraining den Teilnehmer von der Ausbildung ausschließen und tritt damit von jeglicher Verpflichtung diesem gegenüber zurück. Die ausstehenden Zahlungen des Auftraggeber/Teilnehmer müssen jedoch getätigt werden, erst dann ist auch dieser vom Vertrag befreit. 

5. Gewähr über Richtigkeit der Inhalte, Datenschutz 

5.1. Bereitgestellte Materialien und Daten

Für von Fellnasentraining bereitgestellte Materialen, Skripte, Videoaufzeichnungen, sowie andere Formen der zu Verfügungstellung von Kursunterlagen wird keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben übernommen. Für Satz- und Druckfehler wird keinerlei Haftung übernommen. Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum von Fellnasentraining oder der Trainer/Referenten und dürfen nicht weitergegeben werden. Die Unterlagen werden in digitaler Form bis 1 Woche nach dem jeweiligen Kurs auf Google Drive zur Verfügung gestellt und bis Ende der Ausbildung verfügbar sein. Jede Form der Veröffentlichung ist verboten.

Die Auftraggeber/Teilnehmer erklären sich mit Aufnahmen der eigenen Person (Video und Foto) durch Fellnasentraining bzw. den jeweiligen Vortragenden einverstanden und stimmen der Weiterverwendung zu. Sollte der Teilnehmer mit der Aufnahme nicht einverstanden sein, hat er dies der Kursleitung vor Ausbildungsbeginn schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung seines Namens sowie Kontaktdaten (Telefon, Email Adresse, Hompage und social media Verlinkung) im Falle seines erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung von Fellnasentraining auf deren Homepage ausdrücklich einverstanden. 

6. Haftung

6.1. Widerrufsrecht und Rückerstattung
Auftraggeber/Teilnehmer können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung von Fellnasentraining ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung per Mail oder eingeschriebenem Brief vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für die Rückerstattung wählen wir die gleiche Zahlungsart, die Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben. Eine Stornierung der Anmeldung des Auftraggeber/Teilnehmers kann bis 121 Tage vor des öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstarts schriftlich ohne Angaben von Gründen erfolgen. Für den Verwaltungsaufwand behält sich Fellnasentraining einen Betrag von 120€ ein. Etwaige, bis dahin überwiesene Teilnahmegebühr wird rückerstattet. Bis 120 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart werden 50% der gesamten Teilnahmegebühr laut Rechnung verrechnet. Bis 90 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig, bzw. steht kein Anspruch auf Rücküberweisung. Ein Ersatzteilnehmer kann bis spätestens 21 Tage vor dem öffentlich ausgeschriebenen Ausbildungsstart schriftlich genannt werden. Dies muss wie eine normale Teilnehmeranmeldung erfolgen, jedoch muss Fellnasentraining den Erstatzteilnehmer nicht annehmen, sollte dieser den Anforderungen und dem Teilnehmerprofil nicht entsprechen. 

6.2. Haftung des Auftraggeber/Teilnehmers
Die Teilnahme an sämtlichen Kurstagen und/oder Kursorten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Kursteilnehmer haften für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden selbst. Fellnasentraining behält sich das Recht vor, einzelne Auftraggeber/Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die eigene und/oder die Sicherheit der Gruppe oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Kurs auf Wunsch des Kursteilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Kosten. Für die vorgesehenen Praktika ist eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht. Wenn ein Auftraggeber/Teilnehmer mit seinem Hund an Praxisveranstaltungen Teil nimmt muss der Hund zum Zeitpunkt der Veranstaltung ausreichend versichert sein, ebenso muss der Hund alle notwendigen Pflichtimpfungen im Heimtierausweis nachweisen können und gesund (frei von Krankheiten und Schmerzen, davon ausgenommen sind chronische Erkrankungen bzw. genetische Defekte).
Während theoretischer Präsenzveranstaltungen ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet. Die Teilnehmer haben die Hunde für die Praxisveranstaltungen selbst zu organisieren und mit der Ausbildungsleitung abzusprechen. Der mitgenommene Hund muss stets tierschutzkonform vom Hundehalter geführt, verwahrt und umsorgt werden. Dabei ist vor allem an öffentlichen Orten an das zutreffende Landespolizeigesetz zu denken. 

7. Schlussbestimmungen 

7.1. Anzuwendendes Recht.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmenden und Fellnasentraining ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

7.2. Zwingendes Verbraucherrecht
Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn Fellnasentraining seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat. 

7.3. Gerichtsstand.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Fellnasentraining und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Wien vereinbart. 

8. Urheberrecht

8.1. Urheberrecht
Die Inhalte aller Veranstaltungen inklusive aller Unterlagen, Bilder und Videos unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Fellnasentraining vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Sollte ein Auftraggeber/Teilnehmer davon absehen und Kursinhalte (Webinar-/ und oder Seminaraufnahmen, Skripten der Referenten) wiederrechtlich vervielfältigen wird dieser von Fellnasentraining angezeigt und folglich strafrechtlich verfolgt, sowie sofort von der Ausbildung ausgeschlossen ohne Anspruch auf Rückzahlungen. 

8.2. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.